ANDERE MATERIALIEN

[Akrylfarben] [Farben spezialler Verwendung ] [Lacke] [Imprägnierungsmittel] [Dekorputze]
[Mineralputze] [Produkte für Industrie] [Spachtelmassen] [Klebemörtel]
[Selbstnivellierende/Selbstglättende Masse] [Mörteln] [WDVS] [Andere] >>>

FUGENMÖRTEL FG - 50

Produkt: Fugenmörtel zum Verfugen von keramischen Fliesen, Steinzeug- und Natursteinplatten auf Tarassen und Balkonen, geeignet auch für Innenräume. Sehr gutes Haftvermögen, leicht verarbeitbar. Maximale Fugenbreite – 6 mm. Nach Erhärtung ist die Fuge hart, bruchsicher, rissen beständig und haftet gut an die Fliesen. Leicht verarbeitbar, wasserhaft.
Verbrauch: 1 kg für 1 m2 Fliesen 15x15 cm, bei Fugenbreite von 4 mm
Lieferung: 2 kg; 5 kg
Atteste: PZH B-1828/95

DICHTUNGSMASSE ASPOL EM - 10

Produkt: Dichtungsmasse auf Basis von Acryl ASPOL EM-10 zur Abdichtung der Wände und anderen Oberflächen im Innen- und Auβenbereich gegen Wasser und Feuchtigkeit. Besonders geeignet zur Wasserabdichtung der Böden in Baderäumen, als such der Oberfläche für nachfolgende Verfliesung und Trennwände und Holzspann- und GK-Platten. Verbrauch: 1 kg für ca. 4 m2 bei einmaligem Auftragen der Masse
Lieferung: 1 l; 5 l
Atteste: PZH HK/B/2235/02/97

BODENHÄRTER ASPOL PA - 01

Produkt: ASPOL PA - 01 ist ein nicht-metallisches Oberflächenmaterial für monolithische Böden. Geeignet für Verfestigung der Böden In Industrie- und Handelsobjekten, Werkstätten, wo eine sehr gute Arbeitfestigkeit und keine Staubentwicklung erforderlich ist.

Lieferung: 25 kg;
Atteste: PZH HK/B/1225/01/97

BETONIMPRÄGNIERUNGSMITTEL ASPOL PA - 02

Produkt: Polymerlösung auf Basis von Acrylharz zur Imprägnierung, Abdichtung und Härtung der Betonoberflächen. Die Imprägnierungsschicht unterliegt keiner Degradierung und bildet eine feste und dauerhafte Verbindung mit dem Untergrund. Besondere Eigenschaften:  härtet den Beton, verhindert die Staubentwicklung, einfache Verarbeitung, imprägniert den Beton, dauerhafte Abdichtung, keine Vergilbung.

Verbrauch: 1 l pro 6-7 m2
Lieferungung:10l; 5l
Atteste: PZH HK/B/1225/02/97